Das Wichtigste zum Schuldenbereinigungsverfahren
Das Schuldenbereinigungsverfahren dient dem geordneten Schuldenabbau. Hierfür wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt.
Möchte ein Verbraucher Privatinsolvenz anmelden, muss er zuvor versuchen, sich mit seinen Gläubigern in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren zu einigen. Nur wenn dies scheitert, steht ihm die Verbraucherinsolvenz offen.
Wenn ein Verbraucher Privatinsolvenz beantragt hat, wird zunächst ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt, bevor es zum eigentlichen Insolvenzverfahren kommt.
Inhalt
Weiterführende Ratgeber zum Schuldenbereinigungsverfahren
Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Definition & Ablauf
Viele Schuldner fragen sich, wenn sie den Begriff „Schuldenbereinigungsverfahren“ hören: „Was ist das eigentlich genau?“ In einem solchen Verfahren kontaktieren Schuldner ihre Gläubiger. Mit Hilfe von Verhandlungen mit den Gläubigern soll erreicht werden, dass diese auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Stattdessen erklärt sich der Schuldner bereit, eine Teilsumme entweder sofort oder in Raten abzuzahlen.
Schuldner sollten sich hierbei von Fachleuten, wie etwa einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle, unterstützen lassen. Diese prüfen zunächst, bei welchem Gläubiger wie viele Schulden bestehen. Darauf aufbauend erstellen sie einen Schuldenbereinigungsplan. Eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung dazu, wie Sie Ihre Schulden am besten abbauen können, erhalten Sie hier **.
Muster für ein Vergleichsangebot im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren
Wie bereits erwähnt, sollten sich Schuldner, die ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren anstreben, dabei professionell beraten lassen. Die Fachleute übernehmen den Schriftverkehr und kontaktieren die Gläubiger, bevor es zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren kommen kann.
Das folgende Muster soll deshalb nur beispielhaft auszeigen, wie ein Vergleich mit den Gläubigern ausgehandelt werden kann. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt, die der Veranschaulichung dienen soll.
Sven Schuldner
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
Gerhard Gläubiger
Musterweg 2
12345 Musterhausen
Musterhausen, 01.01.2018
Geschäftszeichen/Aktenzeichen: 12345
Sehr geehrter Herr Gläubiger,
wie unserem bisherigen Schriftverkehr zu entnehmen ist, stehe ich seit dem 14.10.2017 mit einem Betrag von 4.500 Euro bei Ihnen im Soll.
[Beschreibung, warum Sie die Schulden angehäuft haben und warum es Ihnen nicht möglich ist, diese zeitnah komplett zu tilgen.]
Es ist nicht davon auszugehen, dass sich meine wirtschaftliche Situation in den nächsten Jahren wesentlich verbessern wird. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen die folgende Regelung für einen außergerichtlichen Vergleich vorschlagen:
[Entweder] Schuldenbereinigung durch eine Einmalzahlung
Ich werde anstelle der ausstehenden Forderung von 4.500 Euro eine einmalige Vergleichssumme in Höhe von XX Euro an Sie überweisen. Sollten Sie diesem Vorschlag schriftlich zustimmen, werde ich die Zahlung unverzüglich veranlassen.
[Oder] Vergleich durch eine Ratenzahlung
Ich werde die Vergleichssumme in Höhe von XX Euro ab dem 01.02.2018 jeweils zum ersten des Monats in monatlichen Raten abzahlen.
Ich bitte Sie darum, bei der Prüfung meines Vorschlages meine wirtschaftliche Situation zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Schuldner
Laden Sie hier das kostenlose Muster herunter:
Informative Ratgeber rund um den Abbau von Schulden:
Vor dem Insolvenzverfahren: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Ist das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren gescheitert, weil Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan nicht zugestimmt haben, bleibt für verschuldete Personen meist nur noch der Weg über die Privatinsolvenz, um nach einer gewissen Zeit ihre Schulden loszuwerden.
Bevor das eigentliche Insolvenzverfahren jedoch eröffnet werden kann, müssen wichtige Schritte durchlaufen werden. Zunächst muss der Schuldner beim zuständigen Gericht die private Insolvenz anmelden.
Hierzu muss er unter anderem einen Beleg über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens vorlegen.