Vermögensauskunft: Wann und wie oft darf der Gläubiger sie beantragen?

Das Wichtigste zur Vermögensauskunft

Welchen Zweck hat die Vermögensauskunft?

Mit der eidesstattlichen Versicherung erlangt der Gläubiger umfassenden Einblick in die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners. So erfährt er z. B. dessen Kontodaten, ob dieser Immobilien besitzt und wo er arbeitet. Dadurch kann der Gläubiger besser einschätzen, welche Vollstreckungsmaßnahme sich lohnt.

Wann darf der Gläubiger die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangen?

Weil die Vermögensauskunft bereits eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ist, darf der Gläubiger die Abgabe dieser eidesstattlichen Erklärung erst beantragen, wenn er eine titulierte Geldforderung gegen den Schuldner besitzt.

Wie kann ich als Schuldner verhindern, dass ich eine Vermögensauskunft abgeben muss?

Der Schuldner kann die Auskunft verhindern, indem er die offene Forderung bezahlt oder sich mit dem Gläubiger über die Schuldenregulierung einigt.

Detaillierte Infos über die Vermögensauskunft

Informationen zur Vermögensauskunft: Im Video

Erfahren Sie im Video was eine Vermögensauskunft beinhaltet.
Erfahren Sie im Video was eine Vermögensauskunft beinhaltet.

Was ist eine Vermögensauskunft?

Was passiert, wenn man eine Vermögensauskunft abgibt?
Was passiert, wenn man eine Vermögensauskunft abgibt?

Die Vermögensauskunft durch den Schuldner dient dem Gläubiger zur Information über dessen Vermögensverhältnisse. Er verschafft sich auf diese Weise einen Überblick über dessen Vermögen und Einkommen.

Von besonderem Interesse sind dabei für ihn folgende Informationen:

  • Adresse des Arbeitgebers (für eine mögliche Gehaltspfändung)
  • Konto- und Bankverbindungen (z. B. für eine Kontopfändung)
  • Lebensversicherungen und Bausparverträge
  • Auto oder Motorrad
  • Immobilien
  • andere Sachwerte und Wertgegenstände
  • andere Vermögenswerte
  • bestehende Forderungen zugunsten des Schuldners, z. B . Schadensersatzansprüche

Die eidesstattliche Vermögensauskunft ist die erste Zwangsvollstreckungsmaßnahme, die ein Gläubiger ergreifen kann. Sie dient der Vorbereitung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen. Der Gläubiger erhält damit einen vollumfänglichen Überblick über alle Einkommens- und Vermögenswerte des Schuldners. Mit diesen Daten kann er eine Konto-, Lohn- oder Sachpfändung in die Wege leiten.

Die Begriffe „eidesstattliche Versicherung“ und „Vermögensauskunft“ meinen dasselbe. Bis zum 01.01.2013 hieß diese Auskunft „eidesstattliche Versicherung“. Sie ist auch unter dem früheren Begriff „Offenbarungseid“ bekannt. In diesem Ratgeber werden diese drei Begriffe daher als Synonyme verwendet.

Wer darf eine Vermögensauskunft beantragen?

Die Vermögensauskunft wird vom Gerichtsvollzieher abgenommen, wenn der Gläubiger dies beantragt.
Die Vermögensauskunft wird vom Gerichtsvollzieher abgenommen, wenn der Gläubiger dies beantragt.

Einen Antrag auf Vermögensauskunft können Gläubiger stellen, die eine titulierte Forderung gegen Sie besitzen. Ein solcher Titel kann der Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder Beschluss, aber auch ein vollstreckbarer Bescheid einer Behörde (z. B. bei Steuerschulden) sein.

Bei einer nicht bezahlten Rechnung oder einer Mahnung des Gläubigers müssen Sie hingegen noch keine Auskunft abgeben.

Die Befugnis zur Abnahme der Vermögensauskunft hat ausschließlich der Gerichtsvollzieher, wenn der Gläubiger dies bei ihm beantragt. Das Finanzamt kann ebenfalls eine solche Auskunft verlangen und abnehmen.

Wie funktioniert die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung?

  • In der Regel erhält der betroffene Schuldner eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft vom Gerichtsvollzieher in dessen Geschäftsräume. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Auskunft in der eigenen Wohnung zu erteilen.
  • Zur eigentlichen Abgabe wird Ihnen der Gerichtsvollzieher einen umfangreichen Fragebogen (Vermögensverzeichnis) vorlegen. In diesem beantworten Sie alle Fragen zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
  • Außerdem müssen Sie an Eides Statt versichern, dass Ihre Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Schuldner, die falsche oder unvollständige Angaben machen, können hierfür strafrechtlich wegen falscher eidesstattlicher Versicherung nach § 156 Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt werden. Eine falsche Auskunft ist strafbar.
  • Das Vermögensverzeichnis wird vom Gerichtsvollzieher beim Vollstreckungsgericht hinterlegt. Ein Abdruck des Verzeichnisses wird an den Gläubiger weitergeleitet.

Was passiert, wenn man die Vermögensauskunft nicht abgibt?

Verweigern Sie die Vermögensauskunft, wird ein Haftbefehl erlassen.
Verweigern Sie die Vermögensauskunft, wird ein Haftbefehl erlassen.

Bei einer Nichtabgabe der Vermögensauskunft droht ein Haftbefehl. Dies gilt auch, wenn der Schuldner zum Termin für die Abgabe nicht erscheint.

Die Haft soll lediglich die Abgabe der Auskunft erzwingen. Sobald der Betroffene dieser Pflicht nachgekommen ist, wird der Haftbefehl sofort aufgehoben und der Schuldner aus der Haft entlassen. Für die Erzwingung der Auskunftserteilung kann der Betroffene bis zu sechs Monate in Haft genommen werden.

Es handelt sich bei diesem Haftbefehl nicht um einen strafrechtlichen Haftbefehl, sondern vielmehr um ein Druckmittel gegen den Schuldner. Es wird beispielsweise nicht etwa nach dem Schuldner gefahndet. Das Absitzen der Haft lohnt sich also nicht. Denn das „Absitzen“ vermindert die Geldforderung des Gläubigers nicht. Diese bleibt weiterhin in voller Höhe bestehen.

Gegen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung können Sie innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen. Nutzen Sie vorher die kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf Schuldencheck ** .

Abgabe der Vermögensauskunft – Wie oft müssen Schuldner Auskunft erteilen?

Zu einer erneuten Auskunft innerhalb von zwei Jahren nach der Vermögensauskunft sind Schuldner nur dann verpflichtet, wenn der Gläubiger glaubhaft darlegen kann, dass sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Betroffenen wesentlich verändert bzw. verbessert haben.

Vermögensauskunft und ihre Folgen

Für Schuldner hat die der Offenbarungseid folgende Konsequenzen:

  • Elektronische Speicherung der Auskunft beim zentralen Vollstreckungsgericht für 2 Jahre. Einsicht in dieses Schuldnerverzeichnis haben nur Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgerichte, Insolvenzgerichte und Strafverfolgungsbehörden wie die Staatsanwaltschaft
  • Vermerk zur Vermögensauskunft bei der SCHUFA (Negativeintrag). Dieser Eintrag kann einen Wohnungswechsel bzw. die Wohnungssuche deutlich erschweren.
  • In Zukunft erhalten Sie keine Kredite. Es besteht außerdem die Gefahr der Kündigung Ihres Dispositionskredits bei der Bank.
  • Innerhalb der nächsten 2 Jahre müssen Sie eine erneute Vermögensauskunft auf Antrag des Gläubigers nur abgeben, wenn sich Ihre Vermögensverhältnisse wesentlich gebessert haben.
  • hohe Wahrscheinlichkeit einer Pfändung durch den Gläubiger, z. B. in Form einer Gehalts- oder Kontopfändung

Können Schuldner die Abgabe einer Vermögensauskunft verhindern?

Schuldner können die Vermögensauskunft verhindern, indem sie die offene Forderung bezahlen.
Schuldner können die Vermögensauskunft verhindern, indem sie die offene Forderung bezahlen.

Viele Schuldner scheuen sich, ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenzulegen und möchten diese Auskunft deswegen lieber abwenden. Diese Möglichkeit besteht.

Wenn der Gerichtsvollzieher Sie schriftlich zur eidesstattlichen Versicherung auffordert, wird er Ihnen zuvor eine Zahlungsfrist von 14 Tagen einräumen. Sie haben also die Möglichkeit, die offene Forderung zu bezahlen und so der Abgabe der Auskunft zu entgehen.

Auch zum Termin, an welchem Sie Auskunft über Ihre finanzielle Situation erteilen sollen, können Sie noch bezahlen.

Unter Umständen kann Ihnen der Gerichtsvollzieher auch eine längere Zahlungsfrist einräumen. Hierfür bedarf es aber der Zustimmung des Gläubigers oder einer entsprechenden Ratenzahlungsvereinbarung. Sie möchten mehr über diese Möglichkeit erfahren? Schuldencheck ** bietet hierzu eine unverbindliche, kostenlose Erstberatung.

Tipps zur eidesstattlichen Versicherung

  • Wenn Sie zur Abgabe dieser Auskunft aufgefordert wurden, ist eine gründliche Vorbereitung ratsam. Stellen Sie alle Unterlagen sorgfältig zusammen, die Ihr Einkommen und Ihr Vermögen belegen. Denn unvollständige und unrichtige Angaben können unangenehme Folgen haben.
  • Bewahren Sie eine Kopie des Vermögensverzeichnisses auf.
  • Andere Gläubiger, die Sie immer wieder zur Zahlung offener Rechnungen drängen, können Sie über die Abgabe Ihrer Vermögensauskunft informieren. Diese Gläubiger werden dann möglicherweise von weiteren Mahnungen und Vollstreckungsversuchen absehen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Pfändung jedoch auch weiterhin.
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie Miete, Strom, Heizung und Ihren Lebensunterhalt vorrangig begleichen.
  • Soweit die Auskunft ergibt, dass Sie zahlungsunfähig sind und über kein verwertbares Vermögen verfügen, sollten Sie keine weiteren Verbindlichkeiten oder Verträge eingehen.
  • Da Ihr Gläubiger nun Ihre Kontoverbindung kennt, sollten Sie spätestens jetzt Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (52 Bewertungen, Durchschnitt: 4,21 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

** Anzeige

43 Gedanken zu „Vermögensauskunft: Wann und wie oft darf der Gläubiger sie beantragen?

  1. Denise

    Guten Tag
    Mein Mann hat vom Finanzamt ein Schreiben erhalten, dass er in der kommenden Woche dort zu Vermögensauskunft erscheinen soll.

    Ist es hier auch wie beim GV, dass die Auskunft entfällt, sollten die Steuer beglichen werden oder ist das hier anders. Einen Einspruch gegen das Schreiben des Finanzamtes hat nicht eingelegt.

    1. S.

      Hallo ich habe am 30.04.24 vermogenauskunf bei gv gemacht
      Vor 3 tagen habe ich wider ein vorladun 17.09 24 ist das zulassig
      Bei mier hat sich nichts geandert
      Vg

  2. Nadia

    Hallo ich habe eine Frage , ich habe heute ein Bogen zu Vermögensauskunft und Eidesstattliche Versicherung bekommen.
    Kann ich das umgehen wenn ich die komplette Forderung begleiche ? Etwas ähnliches stand auch auf dem Brief aber ich wollte auf Nummer sicher gehen

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert