Das Wichtigste zur Schuldenbefreiung
Eine Schuldenbefreiung erreichen Sie unter anderem durch ein außergerichtliches Verfahren. Hierbei wird ein Entschuldungsplan erstellt und die Schulden können in einem festgelegten Zeitraum getilgt werden.
Ja. Die Schuldenbefreiung nach durchlaufener privater Insolvenz heißt Restschuldbefreiung. Sie erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag des Schuldners durch das Insolvenzgericht.
Der Gesetzgeber gesteht nur redlichen Schuldnern eine Restschuldbefreiung zu. Diese müssen bestimmte Obliegenheiten erfüllen und z. B. einer angemessenen Arbeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen.
Inhalt
Weitere Ratgeber zur Schuldenbefreiung
Außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern: Der Entschuldungsplan
Bevor es zu einer Privatinsolvenz – einem langen und anstrengende Verfahren – kommt, müssen Schuldner ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchlaufen. Wird hierbei eine Einigung mit den Gläubigern erreicht, ist die private Insolvenz nicht nötig.
Zur Ermöglichung der Schuldenbefreiung wird ein Plan aufgestellt. Zunächst muss die komplette Summe der Schulden ermittelt werden. Hierbei ist die Hilfe durch einen Anwalt oder eine Schuldenberatung zu empfehlen. Die Beratungsperson kann dann einen Schuldenbereinigungsplan erstellen. Diesem muss zu entnehmen sein, wie der Schuldner in der folgenden Zeit nach und nach die offenen Forderungen begleichen möchte.
Lassen sich die Gläubiger auf diesen Plan ein, können die Schuldner gemäß den dort festgelegten Ratenzahlungen ihre Schulden tilgen. Nach der kompletten Zahlung ist die Schuldenbefreiung erreicht – der Betroffene ist wieder schuldenfrei. Können Sie auf diesem Weg Ihre Schulden abbauen? Welche Möglichkeiten für Sie bestehen, können Sie bei einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** erfahren.
Schuldenbefreiung durch das Restschuldbefreiungsverfahren
In vielen Fällen lassen sich die Gläubiger jedoch nicht auf eine solche Einigung ein. Sind die Schulden so hoch, dass keine baldige Besserung in Sicht ist, bleibt meist nur noch die Privatinsolvenz. Zunächst wird hierbei das pfändbare Vermögen des Schuldners an die Gläubiger verteilt. In der mit der Insolvenzeröffnung beginnenden dreijährigen Wohlverhaltensphase muss er dann den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben, welcher das Geld wiederum an die Gläubiger zahlt.
Kommt der Schuldner in der Wohlverhaltensphase seinen Pflichten nach, endet die Privatinsolvenz mit einer Schuldenbefreiung – offiziell Restschuldbefreiung genannt. Selbst wenn er noch nicht alle Forderungen begleichen konnte, ist er danach schuldenfrei. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn mit der Anmeldung der Insolvenz gleichzeitig auch ein entsprechender Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wurde. Und wie verhält es sich bei der Regelinsolvenz mit der Restschuldbefreiung? Diese steht nur natürlichen Personen, nicht aber juristischen (z. B. Vereinen oder Gesellschaften), offen.
Die Restschuldbefreiung gilt jedoch nicht für alle Schulden. Manche Beträge sind von der Schuldenbefreiung ausgenommen. Hierzu gehören unter anderem:
- Forderungen, die aus einer Verletzung von Unterhaltspflichten stammen
- Geldbußen und -strafen
- Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die Schuldnern zur Bezahlung der Kosten des Insolvenzverfahrens bewilligt wurden
- Verbindlichkeiten aus Steuerstraftaten
- Ordnungs- und Zwangsgelder
Kommt es zur Privatinsolvenz, speichert die SCHUFA relevante Informationen hierzu. Auch die Schuldenbefreiung am Ende des Verfahrens wird vermerkt. Allerdings werden die Angaben über die auf die Privatinsolvenz folgende Restschuldbefreiung erst nach einer dreijährigen Speicherdauer komplett gelöscht. Aufgrund des negativen SCHUFA-Eintrags können sich deshalb weiterhin Probleme ergeben, wenn Betroffene etwa einen neuen Kredit beantragen möchten.
Keine Schuldenbefreiung für Selbstständige bei den Krankenkassenbeiträgen
Wie bereits erwähnt, kann es durchaus sein, dass Betroffene nach der auf die Privatinsolvenz folgenden Restschuldbefreiung nicht komplett schuldenfrei sind. Personen, die selbstständig sind oder waren, stellen häufig mit Bestürzung fest, dass die Krankenkasse trotz erfolgter Schuldenbefreiung weiterhin rückständige Versicherungsbeiträge fordert.
Dies ist möglich, da alle Forderungen, die als vorsätzlich begangene, unerlaubte Handlungen in die Insolvenztabelle eingetragen werden, von der Schuldenbefreiung ausgenommen sind. Diese Forderungen müssen vom Gläubiger unter Angabe dieses Rechtsgrundes (§ 302 Insolvenzordnung) angemeldet werden.
Dagegen kann nur etwas während der Privatinsolvenz unternommen werden. Im Laufe des Verfahrens muss der Schuldner gegen die Forderung Widerspruch einlegen. Ein Anwalt oder die Schuldnerberatung kann hierbei Hilfe anbieten und unterstützend tätig werden.
Informative Ratgeber rund um den Abbau von Schulden:
Mein Sohn ist in der Privatinsolvenz…hat aber neue Schulden…die würde ich einmalig bezahlen, geht das? Es kam schon ein Vollstreckungsbescheid…
Hallo Susanne,
andere Gläubiger dürfen in der Regel nicht begünstigt werden. Wie es sich genau verhält, kann ein Anwalt für Insolvenzrecht klären.
Ihr Team von schuldnerberatung.de