Aktuelle Pfändungstabelle 2024: Wie viel darf gepfändet werden?

Das Wichtigste zur Pfändungstabelle 2024

Was besagt die Pfändungstabelle?

Der Pfändungstabelle nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) können Sie den Pfändungsfreibetrag entnehmen, der Ihnen bei der Privatinsolvenz und bei einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung oder einer Kontopfändung zusteht.

Wonach richtet sich die Höhe der Pfändungsfreigrenze?

Die Höhe der Pfändungsfreigrenze ist abhängig von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen sowie der Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber unterhaltspflichtig sind.

Wo finde ich die aktuelle Pfändungstabelle?

Hier gelangen Sie direkt zur aktuellen Pfändungstabelle (gilt seit 01.07.2024).

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

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Im Video mehr: Alles zur Pfändung

Was Sie über die Pfändung wissen müssen, erfahren Sie auch im Video.
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Pfändbares Einkommen bei der Privatinsolvenz und Zwangsvollstreckung

Zum Einkommen laut Pfändungstabelle zählen auch Rente und Krankengeld.
Zum Einkommen laut Pfändungstabelle zählen auch Rente und Krankengeld.

Die Privatinsolvenz gibt Schuldnern die Möglichkeit, innerhalb von meist etwas mehr als drei Jahren durch die Restschuldbefreiung schuldenfrei zu werden. Bis dahin ist es jedoch ein entbehrungsreicher Weg.

Zunächst wird das pfändbare Vermögen des Betroffenen, hierzu gehören unter anderem Immobilien, Bausparverträge und Barvermögen, verwertet. Der Erlös wird anschließend an die Gläubiger ausgezahlt und zur Finanzierung der Verfahrenskosten verwendet.

Mit dem eigentlichen Insolvenzverfahren beginnt auch die drei Jahre dauernde Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit muss der Schuldner gewissen Pflichten nachkommen. So besteht unter anderem eine Erwerbsobliegenheit. Der Betroffene ist dazu verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Das Einkommen, welches er erzielt, darf er jedoch nicht komplett selbst behalten. Einen Teil der Summe – das sogenannte pfändbare Einkommen – muss er an den Insolvenzverwalter abgeben, welcher es wiederum an die Gläubiger verteilt. Hier kommt die Pfändungstabelle ins Spiel.

Dem Schuldner muss jedoch so viel Geld übrig bleiben, dass er weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten und seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann. Aus diesem Grund gibt es nach den Regelungen der ZPO aufgestellte Tabelle mit den Pfändungsfreibeträgen. Bei der Privatinsolvenz ist dieser zu entnehmen, wie hoch die Pfändungsfreigrenzen für Schuldner sind – wie viel sie also von seinem Einkommen behalten dürfen.

Pfändungstabelle laut ZPO bei der Gehalts- bzw. Lohnpfändung

Haben Sie die Pfändungstabelle, wird kein Rechner zur Ermittlung des pfändbaren Einkommens benötigt.
Haben Sie die Pfändungstabelle, wird kein Rechner zur Ermittlung des pfändbaren Einkommens benötigt.

Kommen Personen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, können Gläubiger unter gewissen Umständen einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Zahlt der Schuldner daraufhin immer noch nicht, kann der Gläubiger im Anschluss einen vollstreckbaren Titel beantragen, welcher ihn dazu berechtigt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.

Eine solche Maßnahme besteht in der Gehalts- bzw. Lohnpfändung. Diese setzt direkt beim Arbeitgeber des Schuldners an. Er ist dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens des Schuldners zu ermitteln und an den Gläubiger zu überweisen.

Auch in diesem Zusammenhang wird die Pfändungstabelle genutzt. Das Arbeitseinkommen wird also zum Teil an die Gläubiger überwiesen, während der Schuldner den Pfändungsfreibetrag behalten darf, damit sein Existenzminimum gesichert ist.

Droht eine Kontopfändung, sollten Sie schnellstmöglich ein P-Konto einrichten. Dadurch schützen Sie einen Teil des Guthabens schnell vor der Pfändung. Beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch Folgendes: Die Pfändungsfreigrenzen unterscheiden sich zwischen Pfändungstabelle und P-Konto. Auf dem P-Konto sind grundsätzlich 1.500,00 € geschützt (gültig vom 01.07.2024 bis 30.06.2025). Der Freibetrag kann nur erhöht werden, wenn Sie entsprechende Nachweise, etwa über von ihnen zu leistenden Unterhaltszahlungen, einreichen. Welche Möglichkeiten Sie persönlich dabei haben, erfahren Sie mit einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.

Pfändungstabelle bei Kindesunterhalt

Kümmern sich Eltern nicht gemeinsam um ihr Kind, so ist derjenige Elternteil, bei welchem das Kind nicht lebt, zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Anspruch haben minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder – Letztere jedoch nur, wenn sie sich noch in der Erstausbildung befinden. Die Höhe des Unterhalts ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt.

Kommt eine Person ihren Unterhaltspflichten nicht nach, kann die andere Partei den Unterhalt einklagen. Bei Erfolg erwirkt sie einen Unterhaltstitel, mit dem eine Vollstreckung erfolgen kann. In der Regel findet dann eine Lohn- bzw. Gehaltspfändung, wie wir sie schon im vorigen Abschnitt beschrieben haben, statt. Es gibt in diesem Zusammenhang keine spezielle Pfändungstabelle für die Unterhaltspfändung. Vielmehr wird hier die gleiche Tabelle wie auch bei der Privatinsolvenz verwendet.

Beachten Sie jedoch Folgendes: Die Pfändungsfreigrenzen laut Pfändungstabelle müssen nicht zwingend eingehalten werden, wenn es sich um gesetzlich vorgesehene Unterhaltsforderungen handelt. In diesem Fall kann mehr Geld eingefordert werden, als laut Tabelle vorgesehen ist.

Was ist der Pfändungsfreibetrag?

Es gibt keine spezielle Pfändungstabelle für Rentner oder Selbstständige.
Es gibt keine spezielle Pfändungstabelle für Rentner oder Selbstständige.

Die Pfändungstabelle spielt bei Unterhaltsschulden, einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung und der Privatinsolvenz also eine wichtige Rolle. Doch wie wird die Tabelle genau abgelesen und was ist im Allgemeinen zu beachten?

Grundsätzlich zeigt Ihnen die Pfändungstabelle an, wie viel von Ihrem Einkommen gepfändet werden darf. Dabei handelt es sich demnach um den pfändbaren Betrag. Möchten Sie Ihren Pfändungsfreibetrag – also die Summe, welche Sie behalten dürfen – berechnen, müssen Sie den pfändbaren Betrag von Ihrem Einkommen abziehen.

Möchten Sie die Pfändungstabelle fürs Insolvenzverfahren oder in anderen Fällen zurate ziehen, sind zwei Faktoren entscheidend: Die Pfändungsfreigrenzen richten sich sowohl nach Ihrem monatlichen Nettoeinkommen als auch nach der Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sind.

Grundsätzlich gilt: Verdient eine Person mehr als die in der Pfändungstabelle angegebene Pfändungsfreigrenze, darf sie von diesem Betrag einen Teil behalten. Außerdem ist zu beachten, dass der Freibetrag steigt, wenn der Betroffene Kindern oder einem (Ex-)Partner Unterhalt zahlen muss. Somit sorgt die Pfändungstabelle dafür, dass Unterhalt weiterhin gezahlt werden kann. Mehr Informationen zum Pfändungsfreibetrag haben wir auch in unserem Video für Sie zusammengefasst:

Was ist der Pfändungsfreibetrag und wie hoch fällt dieser aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist der Pfändungsfreibetrag und wie hoch fällt dieser aus? Die Antwort gibt es im Video!

Einkommen berechnen für die Pfändungstabelle: Brutto oder Netto?

Möchten Sie bei Pfändung oder Insolvenz mit der Pfändungstabelle ihren persönlichen Freibetrag ermitteln, müssen Sie dafür Ihr monatliches Nettoeinkommen kennen. Netto bedeutet dabei nach Abzug aller Steuern, Abgaben und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung.

Doch was zählt eigentlich alles laut Pfändungstabelle zum Einkommen? Grundsätzlich gehören hierzu Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld 1, Bürgergeld sowie die Altersrente. Für das Einkommen laut Pfändungstabelle ist auch Krankengeld zu berücksichtigen. Dieses ist dementsprechend nicht vor einer Pfändung geschützt. Von all diesen Beträgen sind Steuern und Sozialversicherungsabgaben abzuziehen.

Es gibt jedoch auch gewisse Einkommensbestandteile, welche nicht oder nur bedingt pfändbar sind. Diese sind § 850a ZPO und § 850 b ZPO zu entnehmen. Laut der gesetzlichen Grundlage darf beispielsweise nur die Hälfte der für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens berücksichtigt werden.

Für Laien Ist häufig nur schwer ersichtlich, welche Beträge in welcher Höhe gepfändet werden dürfen. Benötigen Sie dabei Unterstützung, erhalten Sie hier ** eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

Unter anderem zählt zum Einkommen laut Pfändungstabelle das Weihnachtsgeld nur zum Teil. Weihnachtsvergütungen dürfen laut § 850 a Nr. 4 ZPO „bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt“. Das heißt Folgendes:

  • Aktuell (Stand: 1.7.2024) liegt der Freibetrag laut § 850c I ZPO bei 1.499,99 €.
  • Aufgerundet auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag sind dies 1.500 €.
  • Die Hälfte davon sind 750 €. Bis zu diesem Betrag ist Weihnachtsgeld unpfändbar.

Aktuelle Pfändungstabelle: So lesen Sie diese richtig ab

Pfändungstabelle: Wird Unterhalt gefordert kommt es zur Pfändung, muss der Betroffene einen Teil seines Einkommens abgeben.
Pfändungstabelle: Wird Unterhalt gefordert kommt es zur Pfändung, muss der Betroffene einen Teil seines Einkommens abgeben.

Möchten Sie die Pfändungstabelle ablesen, um gültige Pfändungsfreigrenzen zu ermitteln, müssen Sie wie folgt vorgehen: Suchen Sie in den Spalten ganz rechts den Bereich, der Ihrem monatlichen Nettolohn entspricht. Danach müssen Sie, je nach Anzahl der Personen, denen Sie zu Unterhalt verpflichtet sind, einige Zeilen weiter nach links rutschen. Dort finden Sie denn den pfändbaren Betrag.

Ein Beispiel an Hand der aktuellen Pfändungstabelle:

  • Manuela hat ein Nettoeinkommen von 1.721,00 €. Ist sie alleinstehend und muss für niemanden Unterhalt zahlen, dürfen 159,78 gepfändet werden.
  • Hätte Manuela ein Kind, dürfte sie laut Pfändungstabelle ihr gesamtes Einkommen behalten. In diesem Fall wären 0 € pfändbar.

Aktuelle Pfändungstabelle mit pfändbarem Betrag

Im Folgenden finden Sie die vollständige aktuelle Pfändungstabelle. Diese ist gültig vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025. Danach erfolgt eine Anpassung. Beachten Sie: Der Mehrbetrag über 4. 573,10 ist voll pfändbar.

Aktuelle Pfändungstabelle 2024/25

(Gilt seit 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025.)

monatl. NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €01234ab 5
01499,99000000
1500,001509,995,7800000
1510,001519,9912,7800000
1520,001529,9919,7800000
1530,001539,9926,7800000
1540,001549,9933,7800000
1550,001559,9940,7800000
1560,001569,9947,7800000
1570,001579,9954,7800000
1580,001589,9961,7800000
1590,001599,9968,7800000
1600,001609,9975,7800000
1610,001619,9982,7800000
1620,001629,9989,7800000
1630,001639,9996,7800000
1640,001649,99103,7800000
1650,001659,99110,7800000
1660,001669,99117,7800000
1670,001679,99124,7800000
1680,001689,99131,7800000
1690,001699,99138,7800000
1700,001709,99145,7800000
1710,001719,99152,7800000
1720,001729,99159,7800000
1730,001739,99166,7800000
1740,001749,99173,7800000
1750,001759,99180,7800000
1760,001769,99187,7800000
1770,001779,99194,7800000
1780,001789,99201,7800000
1790,001799,99208,7800000
1800,001809,99215,7800000
1810,001819,99222,7800000
1820,001829,99229,7800000
1830,001839,99236,7800000
1840,001849,99243,7800000
1850,001859,99250,7800000
1860,001869,99257,7800000
1870,001879,99264,7800000
1880,001889,99271,7800000
1890,001899,99278,7800000
1900,001909,99285,7800000
1910,001919,99292,7800000
1920,001929,99299,7800000
1930,001939,99306,7800000
1940,001949,99313,7800000
1950,001959,99320,7800000
1960,001969,99327,7800000
1970,001979,99334,7800000
1980,001989,99341,7800000
1990,001999,99348,7800000
2000,002009,99355,7800000
2010,002019,99362,7800000
2020,002029,99369,7800000
2030,002039,99376,7800000
2040,002049,99383,7800000
2050,002059,99390,7800000
2060,002069,99397,783,410000
2070,002079,99404,788,410000
2080,002089,99411,7813,410000
2090,002099,99418,7818,410000
2100,002109,99425,7823,410000
2110,002119,99432,7828,410000
2120,002129,99439,7833,410000
2130,002139,99446,7838,410000
2140,002149,99453,7843,410000
2150,002159,99460,7848,410000
2160,002169,99467,7853,410000
2170,002179,99474,7858,410000
2180,002189,99481,7863,410000
2190,002199,99488,7868,410000
2200,002209,99495,7873,410000
2210,002219,99502,7878,410000
2220,002229,99509,7883,410000
2230,002239,99516,7888,410000
2240,002249,99523,7893,410000
2250,002259,99530,7898,410000
2260,002269,99537,78103,410000
2270,002279,99544,78108,410000
2280,002289,99551,78113,410000
2290,002299,99558,78118,410000
2300,002309,99565,78123,410000
2310,002319,99572,78128,410000
2320,002329,99579,78133,410000
2330,002339,99586,78138,410000
2340,002349,99593,78143,410000
2350,002359,99600,78148,410000
2360,002369,99607,78153,410000
2370,002379,99614,78158,411,62000
2380,002389,99621,78163,415,62000
2390,002399,99628,78168,419,62000
2400,002409,99635,78173,4113,62000
2410,002419,99642,78178,4117,62000
2420,002429,99649,78183,4121,62000
2430,002439,99656,78188,4125,62000
2440,002449,99663,78193,4129,62000
2450,002459,99670,78198,4133,62000
2460,002469,99677,78203,4137,62000
2470,002479,99684,78208,4141,62000
2480,002489,99691,78213,4145,62000
2490,002499,99698,78218,4149,62000
2500,002509,99705,78223,4153,62000
2510,002519,99712,78228,4157,62000
2520,002529,99719,78233,4161,62000
2530,002539,99726,78238,4165,62000
2540,002549,99733,78243,4169,62000
2550,002559,99740,78248,4173,62000
2560,002569,99747,78253,4177,62000
2570,002579,99754,78258,4181,62000
2580,002589,99761,78263,4185,62000
2590,002599,99768,78268,4189,62000
2600,002609,99775,78273,4193,62000
2610,002619,99782,78278,4197,62000
2620,002629,99789,78283,41101,62000
2630,002939,99796,78288,41105,62000
2640,002949,99803,78293,41109,62000
2650,002659,99810,78298,41113,62000
2660,002669,99817,78303,41117,62000
2670,002679,99824,78308,41121,62000
2680,002689,99831,78313,41125,620,3800
2690,002699,99838,78318,41129,623,3800
2700,002709,99845,78323,41133,626,3800
2710,002719,99852,78328,41137,629,3800
2720,002729,99859,78333,41141,6212,3800
2730,002739,99866,78338,41145,6215,3800
2740,002749,99873,78343,41149,6218,3800
2750,002759,99880,78348,41153,6221,3800
2760,002769,99887,78353,41157,6224,3800
2770,002779,99894,78358,41161,6227,3800
2780,002789,99901,78363,41165,6230,3800
2790,002799,99908,78368,41169,6233,3800
2800,002809,99915,78373,41173,6236,3800
2810,002819,99922,78378,41177,6239,3800
2820,002829,99929,78383,41181,6242,3800
2830,002839,99936,78388,41185,6245,3800
2840,002849,99943,78393,41189,6248,3800
2850,002859,99950,78398,41193,6251,3800
2860,002869,99957,78403,41197,6254,3800
2870,002879,99964,78408,41201,6257,3800
2880,002889,99971,78413,41205,6260,3800
2890,002899,00978,78418,41209,6263,3800
2900,002909,99985,78423,41213,6266,3800
2910,002919,99992,78428,41217,6269,3800
2920,002929,99999,78433,41221,6272,3800
2930,002939,991006,78438,41225,6275,3800
2940,002949,991013,78443,41229,6278,3800
2950,002959,991020,78448,41233,6281,3800
2960,002969,991027,78453,41237,6284,3800
2970,002979,991034,78458,41241,6287,3800
2980,002989,991041,78463,41245,6290,3800
2990,002999,991048,78468,41249,6293,3800
3000,003009,991055,78473,41253,6296,381,700
3010,003019,991062,78478,41257,6299,383,700
3020,003029,991069,78483,41261,62102,385,700
3030,003039,991076,78488,41265,62105,387,700
3040,003049,991083,78493,41269,62108,389,700
3050,003059,991090,78498,41273,62111,3811,700
3060,003069,991097,78503,41277,62114,3813,700
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4110,004119,991832,781028,41697,62429,38223,7080,57
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4340,004349,991993,781143,41789,62498,38269,70103,57
4350,004359,992000,781148,41793,62501,38271,70104,57
4360,004369,992007,781153,41797,62504,38273,70105,57
4370,004379,992014,781158,41801,62507,38275,70106,57
4380,004389,992021,781163,41805,62510,38277,70107,57
4390,004399,992028,781168,41809,62513,38279,70108,57
4400,004409,992035,781173,41813,62516,38281,70109,57
4410,004419,992042,781178,41817,62519,38283,70110,57
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4430,004439,992056,781188,41825,62525,38287,70112,57
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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33 Gedanken zu „Aktuelle Pfändungstabelle 2024: Wie viel darf gepfändet werden?

  1. Thomas

    Was bleibt mir bei einer Insolvenz bei einem Nettoeinkommen von 3000eur bei einer unterhaltspflichtigen Person

  2. Aaron

    Hallo Guten Tag, bin verheiratet und hab 3 Kinder, leider hab ich etwas Schulden, und hab Schuldenberater aufgesucht. Laut Schuldenberater stehen uns über 2500 EUR von mein Gehalt zu Verfügung, das Schreiben hab auch beim mein Bank vorgelegt Letztes Jahr und diese Jahr. Die Bank hält aber nicht an diese Regeln, ich darf nur 1170 EUR behalten das Rest ist weg seit Dieses Jahr, mittlerweile haben wir auch Wohnung verloren da wir die Miete nicht mehr zahlen konnten, weil es fehlten über 1400 Euro von mein Lohn. Schuldenberater sagt die Bank muss das Ganze Geld was Ihnen zu Unrecht abgezogen haben zurück erstatten ist das korrekt?
    Und was muss ich machen?
    Bitte um ein Rat weil Amt sagt Sie verdienen genug sie bekommen keine Hilfe, wir wohnen seit 1 Monaten beim Verwanden weil wir nicht genug Geld zu Verfügung haben, wegen Fehler bei der Bank!
    Mfg
    Aaron

  3. Erich

    Hallo, wie ist das bei Rentner wenn sie in die Privat Insolvenz gehen. Müssen auch sie sich Arbeit suchen?

  4. Corinna

    Guten Abend,
    ich befinde mich seit 2017 in der Verbraucherinsolvenz. Bin alleinerziehende Mutter einer studierenden Tochter, die bislang kein BAföG erhält. Mir wurdne im November 2021 530€ gepfändet. Befinde mich seit 06/2019 in der Wohlverhaltensphase. Trotzdem wird jeden Monat der abführbare Betrag abgetreten. Ist das richtig???
    Auch interessiert mich, wie es sich im Fall eine Erbschaft mit der Insolvenz verhält?

  5. Hagemann

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich befinde mich seit Oktober 2020 in einer Insolvenz.
    Ich bin Verheiratet, meine Frau bekommt Erwerbsminderungsrente in Höhe von 980€ .
    Ich habe ein Arbeitseinkommen in Höhe von ca 1400€ netto. Mein Pfändungsfreibetrag ligt bei ca 1620 €.
    Jetzt hat der Insolvenzverwalter einen Antrag gestellt, das nach einer 4/5 berechnet wird und ich somit 139€ monatlich zahlen soll.
    Geht das ? Ist das Rechtens?
    Mit freundlichen Grüßen

  6. Angelika

    Bekomme 762 im Monat können sie mir was fänden

  7. Reinhard

    Wie sieht es bei der Pfändung bei selbständigen aus? Von meinem Umsatz geht ja zuerst die MwSt. ab, dann hab ich betriebliche Kosten und vor allem auch die Krankenversicherung. Auf meinem P-Konto sind nun 1178,59€ Pfändungsfreibetrag eingetragen. Das hilft mir aber gar nicht weiter, wenn ich schon 500€ Krankenkasse und 550€ Miete zahlen muss. Was ist da zu tun?

  8. Savannah

    Guten Tag,
    Ich bin seit Anfang des Jahres in einer Insolvenz, habe ein P Konto und verdiene ca 1800 Euro netto. Ich bin verheiratet und habe einen Freiheitsbegrenzung bis zu 1625Euro. Ist es möglich diese zu erhöhen?

    Vielen Dank

  9. Nadine

    Lohnpfändung und kontopfändung vom P ist das rechtens

  10. Guido

    Hallo. .Frage darf man eine Sterbeversicherung mit in die Insolvenzulassen laut insolvenzberater mit rein nehmen.Vielen dank im voraus

  11. Christine

    Hallo,

    ich lebe seit letztem Jahr November mit meiem Partner zusammen. Ich habe ein Kind mit n die Beziehung gebracht, für dieses ich nur UVG leistungen erhalte.
    Er ist nun steit Längerem in der Privainsolvens und bis auf den Selbsterhalt für ene Person bleibt nichts von seinem gehalt übrieg.
    Da ich im Juni unser gemeinsames Kind erwarte, ich kein einkommen mehr habe und nun ALG2 beantragen musste.
    Wollte ich mal nachfragen ob man seinen Pfändungsfrei betrag beim Amtsgericht erhöhen lassen kann ?
    Da auch das Jobcenter meint das er für uns mit aufkommen soll.

    Wenn es hierzu eine möglichkeit gibt, wie müsste dieses dann beantragt werden ?
    Mit welchen nachweisen?

    Vielen dank schon mal im vorraus

    MFG

  12. Tom W.

    Hallo,
    mein Insolvenzverfahren wurde eröffnet und ein P-Konto habe ich auch. Nach Abzug des pfändbaren Betrages wurden mit Netto 1.503€ überwiesen. Dennoch ist mein Verfügungsrahmen bei der Bank mit dem heutigen Tag 1.089€. Woran liegt das? Sieh mir nicht die gesamten 1.500€ zur Verfügung stehen?

  13. NORBERT

    UNSERE RENTEN WURDEN GEPFÄNDET. – WAS SOLLEN WIR TUN?

    WIR HABEN UNSERE KONTEN BEI DER . – VOR EINIGEN TAGEN WURDEN GROSE GELDMENGEN AUF UNSER KONTEN ÜBERWIESEN,

    DIESE SUMMEN ( 35,000.00 – 25,000.00 UND ANDERE BETRÄGE. – UNSERE BANK SAGTE – MUSS GEKLÄRT WERDEN,WER DAS GELD SENDET UND HAT DIE GANZE SACHE DER STAATSANWALTSCHAFT GEGEBEN. – JETZT SIND UNSERE KONTEN GESPERRT. – WAS TUN? – MIETE – VERSICHERUNG – STROM UND ANDERE DINGE MÜSSEN BEZAHLT WERDEN – LEBEN MUSS MAN AUCH! – DANKE FÜR INFO UND HILFE.

  14. Tom

    Hallo
    Ich verdiene Netto ca 2218€ und zahle für 3 Kinder insgesamt 890€ Unterhalt. Wieviel kann danach noch für die Insolvenz gepfändet werden?

    MfG

    1. Tatiana

      Ich bin privat Insolvenz, ich bekomme 1100 erwebsminderung Rente, und ab Juni bin Pflegestufe 2 geworden,und Pflegestelle 316 eu monatlich,aber ab Juni bis September och warte auf Nachzahlung,aber bis etz hab nicht bekommen diese Geld, lieg das wegen Insolvenz,??
      Kann das auch diese Pflegestelle gepfändet???
      Mfg Tatiana

  15. Wilfried

    Bei Privat Insolvenz die ich angemeldet habe beziehe ich eine Altersrente und eine Witwenrente werden beide Renten zusammen gerechnet für die Pfändungstabelle.

  16. Ivonne

    Hallo,
    Ich bin alleinerziehend in Elternzeit. Mein monatl. Einkommen beträgt 1108€ Beziehend aus Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Heute kam ein Brief vom Amtsgericht, dass ich binnen kürzester Zeit meine Schulden von 2000€ Bezahlen muss.. ich weiß nur nicht wie ich das machen soll, wenn mir das Geld so schon nicht reicht! Wie kann ich richtig argumentieren um mit dem Gericht eine Einigung zu finden.
    Vielen lieben Dank im Voraus,
    Ivonne V.

  17. Robert

    Hallo, ich verdiene zwischen 1280-1290 Netto, jetzt steht in der Tabelle, das der Pfändbare Betrag 70,99 beträgt, ich hab aber ausversehen nach der alten tabelle gehandelt und meiner Insolvenzverwalterin, 102,34 Überwiesen. Bekomme ich die Differenz zurück, oder bleibt das auf meinem Treuhandkonto?

  18. Andre

    Ich verdiene ca. 1800,00 € Netto und zahle momentan Unterhalt für zwei Kinder (9 und 13), ich überlege in die Privatinsolvenz zu gehen da mir mit Schulden & Unterhalt nichts mehr zum Leben übrig bleibt. Wieviel Unterhalt hab ich im Falle einer Privatinsolvenz noch für meine 2 Kinder zu zahlen bei meinem Nettoverdienst? Momentan zahle ich 688 € für beide Kinder!!

  19. Ingrid

    Hallo
    Ich lebe mit meinem Partner in einem eheähnlichem Verhältnis und wir sind beide Rentner. Mein Partner schuldet einer Krankenkasse 2900 Euro
    Er bekommt 650 Euro rente . Ich 850 Euro netto .Zusammen hätten wir ja 1500 euro. . Deshalb soll seine Rente um 200 Euro gekürt werden . Stimmt das ?

  20. Andi

    Hallo, eine Frage…

    Ich bin alleinverdiener und verdiene netto 1879 € und lebe mit meiner Frau und meiner Tochter zusammen. Bin ich dann ihnen gegenüber unterhaltspflichtig und wie viel kann gepfändet werden. Diese 4abellw irritiert mich ein wenig.

    1. Robert

      Laut tabelle, müssen Sie bei zwei Unterhaltspflichtigen Personen nur 0,29€ Cent abgeben, wenn nur 1 Person Unterhaltspflichtig ist, wie z.B.: nur das Kind, müssten Sie höchstens 123,92€ abgeben. ( Ich glaube es sind nur 0,29€ Cent)

  21. Tanja H.

    Guten Morgen…
    Habe ein P-Konto u z. Z. Nur ein Einkommen von 858,60€.
    Bin alleinerziehende mit Kind in Ausbildung, somit habe ich meinen Freibetrag erhöhen können.
    Jedoch zahle ich von dem wenigen, dass eh schon weit unter dem Freibetrag liegt, eine Geldstrafe aufgrund 2er Anzeigen an die Staatsanwaltschaft zurück.
    Auch noch eine weitere Geldstrafe soll ich ich, laut Gerichtsbeschluss mit monatlich 30€ zurück zahlen, allerdings nicht an den Anwalt der Gegenseite.

    Nun meine Frage, zu diesen Ratenzahlungen an die Staatsanwaltschaft.
    Sind diese berechtigt an das Geld zu gehen, dass sogar weit unter meinem Freibetrag liegt gehenn, ist das zulässig? Darf die Staatsanwaltschaft an dieses Geld?
    Die andere Ratenzahlung an den Anwalt der Gegenseite, dürfte doch auch klar sein u Dieser darf nicht an das Geld das unter dem Freibetrag liegt gehen.
    Jedoch bei der Staatsanwaltschaft bin ich mir absolut nicht sicher.

    Vielen Dank schon einmal
    MfG
    ichbindas78

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Tanja,

      unseres Kenntnisstandes nach darf keine Pfändung stattfinden, wenn das Einkommen unter dem Freibetrag liegt. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Andrea und Stefan

      Guten morgen!
      Meine Schwiegermutter soll an das Job Center fast 3000 Euro zurück bezahlen. Sie ist aber seit 2017 in Rente. Mit Rente und einer Zusatz Rente der R+V hat sie knapp 1000 Euro im Monat. Sie hat aber noch etwas auf der hohen Kante. Wieviel darf man dort haben, das nicht gepfändet werden kann?
      Liebe Grüße und Danke!
      Andrea

      1. Jep

        Soll die Schwiemu arbeiten gegen. Frechheit erst davon leben, dann noch zu viel kassieren und nicht zurück zahlen wollen!

  22. Werner L.

    Hallo
    Meine Frage bei Sachpfändungen ist , ob ein Haustier ( Hund / Katze ) gepfändet werden darf . Ich bin Hundebesitzer seit ca.16 Jahren und mein jetziger Hund lebt seit knapp neun Jahren bei mir . Kann mir mein Hund gepfändet werden ?
    Dazu bitte eine Auskunft , da die gesamten Aufstellungen diesbezüglich nicht viel hergeben .
    Danke im voraus für eine Auskunft .

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Werner,

      in der Regel dürfen Haustiere nicht gepfändet werden. Ausnahmen bestehen, wenn es sich um wertvolle Rassetiere handelt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Marie

    Ich habe eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. Ich schulde meiner Krankenkasse ca 10.000 Euro und hat mir jetzt einen Pfändungsbewxheid geschickt.
    Momentan verdiene ich ca. 670 Euro netto, kann denn davon irgendetwas gepfändet werden?
    Danke im Voraus für Ihre Hilfe.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Marie,

      wie Sie der Pfändungstabelle entnehmen können, ist bei einem Einkommen von unter 1.139,99 Euro kein pfändbarer Betrag vorhanden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Silvana

        Guten Tag,

        ich verdiene 1560 netto bin in der Insolvenz und zahle zur Zeit 250 Euro Unterhalt an meine Tochter. Jetzt wird neu berechnet. Was muss ich zahlen. Ich steige durch die Tabelle nicht durch.

        Mit freundlichen Grüßen
        S.

        1. Sven

          Ich verstehe bei den Freibeträgen eines nicht: Laut Pfändungstabelle sind die Beträge gestaffelt. Je höher das Netto, desto höher zwar auch der pfändbare Betrag, aber desto höher auch der verbleibende verfügbare Restbetrag. Bei netto 2500 und 1 unterhaltsber. Person sind knapp 400 EUR pfändbar, bleiben also ca 2100, die vom Arbeitgeber überwiesen werden. Auf dem P-Konto ist aber nur der (einkommensunabhängige) Grundfreibetrag 1253 + Ehepartner 471 = 1724 EUR eingetragen. Somit besteht eine Differenz von knapp 400 EUR. Wie wird sichergestellt, dass die Freibeträge der Tabelle auch auf dem Konto gelten? Denn sonst wäre man ja blöd, wenn man sich um eine Arbeit bemüht, bei der man mehr als 1700 EUR verdient, weil einem vom Mehr-Netto eh nichts übrig bleibt.

    2. Daniel

      Hallo, ich habe ein unregelmäßigen Einkommen zwischen 1700 und 3000 Euro im Monat, je nach Arbeit und Montagetätigkeit. Ich leiste Unterhalt für 3 Kinder aber nur 174 Euro je Kind. Wie sieht es hier aus mit dem pfändbaren Betrag bei privatinsolvenz.

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