Vorläufiger Insolvenzverwalter: Aufgaben und Rechte

Das Wichtigste zum vorläufigen Insolvenzverwalter

Wann wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt?

Das Insolvenzgericht setzt einen vorläufigen Insolvenzverwalter vor der Insolvenzeröffnung im Eröffnungsverfahren ein, wenn dies zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlich ist.

Welche Befugnisse hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter?

Welche Befugnisse der vorläufiger Insolvenzverwalter hat, legt das Insolvenzgericht in seinem Sicherungsbeschluss fest. Je nachdem, welche Rechte ihm danach zukommen, handelt es sich um einen starken oder einen schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter. Wie diese sich unterscheiden, lesen Sie hier.

Wann endet das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters?

Die Zuständigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters endet, wenn der Antrag auf Insolvenz zurückgezogen, abgelehnt oder genehmigt wird oder die Insolvenzmasse vollständig gesichert wurde.

Wann wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter beauftragt?

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Welche Rechte diesem zukommen, entscheidet das zuständige Insolvenzgericht.
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Welche Rechte diesem zukommen, entscheidet das zuständige Insolvenzgericht.

Ist eine Person zahlungsunfähig oder droht die Zahlungsunfähigkeit, hat diese die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren anzumelden, um die Schuldenfreiheit wiederzuerlangen. Wird der Antrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht, beginnt das sogenannte Eröffnungsverfahren. Das Insolvenzgericht prüft dann in der Folgezeit, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind.

Gemäß § 21 Abs. 2 der Insolvenzordnung kann vom Gericht in diesem Zeitraum ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden. Des Weiteren kann das Gericht dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegen. Es kann aber auch anordnen, dass der Schuldner zwar nicht die Befugnis verliert, aber dass Verfügungen des Schuldners nur wirksam sind, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter dem zustimmt.

Aufgaben und Rechte eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Die möglichen Rechte und Aufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters werden in § 22 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) erläutert. Wird ein Insolvenzverwalter bestellt, verliert der Schuldner auf Anordnung des Gerichts die Befugnis, sein Vermögen zu verwalten oder darüber zu verfügen. Dieses Recht geht dann auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser hat mit Erteilung dieser Befugnis und je nach Umfang seiner Rechte folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Sicherung und Erhaltung des Vermögens: Ein vorläufiger Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten. Er muss also dafür sorgen, dass sich dieses von diesem Zeitpunkt an nicht mehr reduziert.
  • Führung des Unternehmens: Führt der Schuldner ein Unternehmen, muss dieses vom vorläufigen Insolvenzverwalter weitergeführt werden, bis entschieden wird, ob dem Antrag auf Insolvenz stattgegeben wird und es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt. Es kann allerdings auch zur Stilllegung kommen, wenn das zuständige Gericht dem zustimmt und dadurch vermieden wird, dass sich das Vermögen noch weiter vermindert.
  • Prüfung der Kostendeckung: Ein vorläufiger Insolvenzverwalter muss prüfen, ob das Vermögen des Schuldners ausreicht, um damit die Verfahrenskosten abzudecken. Er kann durch das Gericht außerdem als Sachverständiger beauftragt werden, zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund wie beispielsweise eine Zahlungsunfähigkeit oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt und welche Aussichten darauf bestehen, dass das Unternehmen weitergeführt werden kann.

Gemäß § 22 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) kann es allerdings auch dazu kommen, dass dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird. In diesem Fall entscheidet das Gericht, welche Pflichten genau ein vorläufiger Insolvenzverwalter zu erfüllen hat. Sie dürfen jedoch nicht über die oben genannten Pflichten hinausgehen.

Unterschied zwischen schwachem und starkem vorläufigen Insolvenzverwalter

Mindestvergütung: Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter genauso vergütet wie ein endgültiger?
Mindestvergütung: Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter genauso vergütet wie ein endgültiger?

Welche Rechte dem jeweiligen vorläufigen Insolvenzverwalter zukommen, entscheidet aber letztendlich das zuständige Gericht. Je nach Umfang der Rechte kann ein schwacher oder starker vorläufiger Insolvenzverwalter zum Einsatz kommen:

  • Ein vorläufiger starker Insolvenzverwalter hat vergleichbare Rechte wie ein Insolvenzverwalter, der im Zuge des eigentlichen Insolvenzverfahrens eingesetzt wird. Er verwaltet demnach das Vermögen des Schuldners und kann über dieses verfügen.
  • Ein schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter ist ebenfalls für die Sicherung der Insolvenzmasse zuständig. Dem Schuldner wird hierbei allerdings kein Verfügungsverbot auferlegt. Welche Pflichten im Einzelnen für ihn bestehen, wird durch das Gericht festgelegt.

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Wann endet seine Zuständigkeit?

Der Einsatz eines vorläufigen Insolvenzverwalters gilt in folgenden Fällen als abgeschlossen:

  • Die Insolvenzmasse wurde vollständig gesichert.
  • Dem Insolvenzantrag wird stattgegeben und das eigentliche Insolvenzverfahren wird eingeleitet.
  • Der Antrag auf Insolvenz wird durch den Schuldner zurückgezogen.
  • Der Antrag wird durch das Insolvenzgericht aufgrund von unzureichender Insolvenzmasse oder Ermangelung eines Eröffnungsgrundes abgewiesen.

Endet die Zuständigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters, weil das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, kommt der eigentliche und endgültige Insolvenzverwalter zum Einsatz.

Unterschied zwischen vorläufiger Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalter: Während ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse lediglich sichern und erhalten soll, darf der Insolvenzverwalter diese auch verwerten.

Die Vergütung vorläufiger Insolvenzverwalter

Wie ein Insolvenzverwalter zu vergüten ist, wird durch die Insolvenzordnung geregelt. Die Höhe der Vergütung und die Erstattung der Auslagen des Insolvenzverwalters werden von dem zuständigen Insolvenzgericht festgelegt. Wie hingegen ein vorläufiger Insolvenzverwalter vergütet wird, ist in § 63 InsO geregelt:

Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird gesondert vergütet. Er erhält in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt.

Wie hoch die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ausfällt, hängt von dem Wert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt der Beendigung der Verwaltung dieser ab.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

2 Gedanken zu „Vorläufiger Insolvenzverwalter: Aufgaben und Rechte

  1. Hamid

    Hallo ich bin Frau Hamid und ich habe Tickets von München nach Erbil irak online gebucht über G.
    Dieser Fluggesellschaft hat Insolvenz und ich habe 1444€ mit Kreditkarte bezahlt ! Ich will meine Betrag zurück holen?? Was kann ich machen
    Vielen Dank

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo,

      haben Sie die Tickets direkt bei der Fluggesellschaft erworben, haben Sie keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung oder eine Erstattung. Nach momentaner Informationslage haben Betroffene nur die Möglichkeit, bei einer bevorstehenden Insolvenz des Unternehmens Forderungen anzumelden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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