Privatinsolvenz: Wer kann Auskunft über Insolvenzverfahren einholen?

Das Wichtigste zur Auskunft aus dem Insolvenzregister

Werden (laufende) Insolvenzverfahren veröffentlicht?

Ja. Sobald ein Insolvenzgericht ein Insolvenzverfahren eröffnet, meldet es dies an das Justizportal des Bundes und der Länder. Die Veröffentlichung der entsprechenden Informationen findet im Internet statt.

Wo können sich Gläubiger und andere Interessierte über Insolvenzen informieren?

Das ist online über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de möglich. Allerdings benötigen sie hierfür hinreichend konkrete Informationen über den Schuldner, u. a. dessen genauen Namen, Wohn- oder Firmensitz und das Aktenzeichen des Insolvenzgerichts.

Wie können Gläubiger ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen?

Das Insolvenzgericht stellt den Gläubigern des insolventen Schuldners den Eröffnungsbeschluss zur Insolvenzeröffnung zu. Anschließend können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Wichtig! Aktuell wartet der Bundesgerichtshof (BGH) auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu der Frage, wie lange Einträge zur Restschuldbefreiung gespeichert werden dürfen (Stand: März 2023). Aufgrund dessen hat die SCHUFA ihre Speicherdauer für solche Einträge freiwillig von drei Jahre auf sechs Monate verkürzt. Die Auskunftei möchte Menschen, die eine Restschuldbefreiung erhalten haben, damit einen wirtschaftlichen Neubeginn erleichtern.

Auskunft über die Privatinsolvenz: Eine Veröffentlichung findet immer statt

Infos über eine Privatinsolvenz: Eine Auskunft kann online eingeholt werden.
Infos über eine Privatinsolvenz: Eine Auskunft kann online eingeholt werden.

Während der Wohlverhaltensphase der privaten Insolvenz muss ein Schuldner einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben, welcher das Geld wiederum an die Gläubiger weitergibt. Es soll gewährleistet werden, dass die Gläubiger zumindest einen Teil ihrer offenen Forderungen erhalten. Damit dies geschehen kann, müssen sie jedoch zunächst ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Doch wie erfahren die Betroffenen überhaupt davon, dass ein Schuldner die Privatinsolvenz angemeldet hat?

Gläubiger und andere Interessierte können über eine Privatinsolvenz eine Auskunft ganz einfach online einholen. Denn wenn eine Person ein Insolvenzverfahren anmeldet, gibt das zuständige Insolvenzgericht entscheidende Informationen darüber an das offizielle Justizportal des Bundes und der Länder weiter. In den Insolvenzbekanntmachungen erfolgt dann die Veröffentlichung.

Gläubiger & Co können über die Privatinsolvenz von Personen Auskunft erhalten, indem sie in das Formular auf der Webseite der Insolvenzbekanntmachungen bekannte Informationen, wie etwa Familienname oder Wohnsitz des Schuldners eintragen und dann die Suchergebnisse durchgehen.

In den Insolvenzbekanntmachungen finden sich unter anderem die folgenden Angaben über das Verfahren:

  • Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Abweisung des Antrages mangels Masse
  • Entscheidungen über Aufhebung oder Einstellung eines Verfahrens
  • Erteilung bzw. Versagung der Restschuldbefreiung
Schuldner werden feststellen, dass auch in einer SCHUFA-Auskunft Informationen zur Privatinsolvenz zu finden sind. Die SCHUFA erhält die Daten über die öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte. Informationen zur erfolgten Restschuldbefreiung werden nach drei Jahren gelöscht.

Auskunft vom Insolvenzgericht: Wann Bekanntmachungen gelöscht werden

Auskunft über Insolvenzverfahren: Informationen werden nach einer gewissen Zeit gelöscht.
Auskunft über Insolvenzverfahren: Informationen werden nach einer gewissen Zeit gelöscht.

Vielen Schuldnern ist es unangenehm, dass andere Personen ganz einfach online über ihre Privatinsolvenz Auskunft einholen können. Deshalb stellen sich viele Betroffene die Frage, wann die Veröffentlichungen eigentlich wieder gelöscht werden.

Grundsätzlich gilt, dass über ein Insolvenzverfahren keine Auskunft mehr eingeholt werden kann, wenn seit der Einstellung bzw. Aufhebung des Verfahrens sechs Monate vergangen sind. Gleiches gilt, wenn die Rechtskraft bezüglich des Verfahrens eingetreten ist. Bei Informationen, welche mit der Restschuldbefreiung zusammenhängen, erfolgt eine Löschung nach sechs Monaten.

Über die meisten anderen Informationen bezüglich einer Privatinsolvenz kann keine Auskunft mehr eingeholt werden, wenn ein Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung vergangen ist.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (31 Bewertungen, Durchschnitt: 4,06 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

4 Gedanken zu „Privatinsolvenz: Wer kann Auskunft über Insolvenzverfahren einholen?

  1. Rolli

    Ich bekomme Bürgergeld und finanziere eine kleine Eigentumswohnung. Jetzt kann ich die Raten nicht mehr bezahlen. Restschuld 40% ca 19.000€. Würde eine Privatinsolvens mich bei der Bank schuldenfrei machen und darf ich dann in der 50m2 Wohnung wohnen bleiben ?

  2. Annegret

    Darf ich mein Auto in der Insolvenz behalten wenn ich einen Schwerbehindertenausweis (20%) und volle Erwerbsunfähigkeits Rente bekomme? Es läuft gerade ein Antrag auf 50%. Über eine Antwort würde ich mich freuen Mit freundlichem Gruß.

  3. Wolfgang

    Habe Schuldner, der Privatinsolvenz angemeldet hatte und er sich in der Wohlverhaltungs-Phase befindet. In der Zeit. nach Genehmigung seiner Entschuldung, hat er sich einen Privat-Kredit erschlichen mit falschen, schriftlichen Angaben. Anzeige bei Polizei erfolgte.

    Insolvenzgericht sagt, dass das keine Auswirkungen auf seine „Wohlverhaltungs-Phase“ hat. Ich sollte froh sein, wenn die Entschuldung 2022 vorbei ist und ich den Schulner allein wieder pfänden kann.

    Hatte naiver Weise gedacht, dass diese neue Straftat die Wohlverhaltungsphase beendet. Ist aber nicht so.

  4. Corinna

    Ich bin seit 5 Jahren im Insolvenzverfahren jetzt ist meine Mutter gestorben und ich habe einen Käufer gefunden. Ich weiß das der Verwalter alles mit den Banken und Gläubiger regelt. Nach allen Abzahlungen bleiben ca 45000Euro über stimmt es das der Insolvenzverwalter davon 30 Prozent als Honorar einbehält

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert