Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Soforthilfe: Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen beim Weg aus der Überschuldung. Sie kann bei der Übersicht über Ihre Schulden unterstützen und eine Privatinsolvenz unter Umständen noch abwenden.
- Individuell: Eine gute Schuldnerberatung erarbeitet mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung, die zu Ihrer Situation passt. Dabei sind die Ansprechpartner auf Ihre Mitwirkung angewiesen, greifen Ihnen aber auch bei Fragen stets unter die Arme.
- Einvernehmlich: Eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern sollte stets das erste Ziel sein. Im Fokus steht die Abwendung einer Privatinsolvenz als letztes Mittel.
- Sorgenfrei: Sie sparen Zeit und Nerven, denn eine Schuldnerberatung übernimmt die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern.
- Effektiv: Bei einem Vergleich mit den Gläubigern sind bis zu 80 % Schuldenerlass möglich. Ein außergerichtlicher Vergleich ist dadurch in der Regel kostengünstiger als eine Privatinsolvenz.
- Diskret: Schuldnerberatungen unterliegen der Verschwiegenheit. Niemand erfährt von Ihrer Situation. Es gibt keinen SCHUFA-Eintrag bei der Beauftragung einer Schuldnerberatungsstelle und keinen Eintrag im Insolvenzregister.
Wenn Schulden zum Problem werden
Was als Traum beginnt, endet in einer finanziellen Katastrophe: Ein Ehepaar unterschreibt den Kaufvertrag für ein kleines Häuschen, weil der Verkäufer ihnen glaubhaft macht, die Finanzierung sei gesichert. Doch die Finanzierung läuft nicht wie geplant und das Ehepaar landet aufgrund des Kredits in der Schuldenfalle. Das ist nur eines zahlreicher Beispiel dafür, wie schnell sich Schulden anhäufen können.
Auf Schuldnerberatung.de wollen wir Sie daher umfassend zur Schuldnerberatung & Privatinsolvenz informieren.
Wichtige Ratgeber auf Schuldnerberatung.de
Erfahren Sie mehr in unserem Video: Wie läuft die Schuldnerberatung ab?
Überschuldung ist kein Einzelfall mehr
Dies ist kein Einzelfall: Jeder zehnte Bürger ist in Deutschland überschuldet, in Berlin sogar jeder achte. Und die Tendenz steigt. Egal ob Mietschulden, Handy-Schulden, Kredite oder Bürgschaften – die Gründe für eine Überschuldung sind genauso vielfältig wie die Schicksale der betroffenen Menschen. Oft sind es mehrere Faktoren, die zusammen die Situation verschärfen, z. B. der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Trennung oder Scheidung, lange Krankheit oder der falsche Umgang mit Geld und Konsumwünschen.
Durch den wachsenden Schuldenberg ist nicht nur die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen bedroht. Oft wirkt sich dies auch auf die körperliche und seelische Gesundheit der Schuldner und ihrer Familien aus, von der eigenen Scham, die sie oft verspüren, ganz zu schweigen. Doch Schulden zu haben, ist keine Schande. Obwohl es schwierig ist und einige Zeit in Anspruch nehmen wird, gibt es Wege hinaus aus der Schuldenfalle. Wichtig ist nur, dass Sie sofort handeln, sobald Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Wann sich Betroffene an eine Schuldnerberatung wenden sollten
Spätestens, wenn die eigenen monatlichen Einnahmen nicht mehr ausreichen, um die regelmäßigen Fixkosten wie Miete, Strom, Lebensunterhalt, Telefon, Kredite etc. abzudecken, sollten Betroffene so schnell wie möglich fachkundige Hilfe in einer Schuldnerberatung suchen. Denn in diesem Fall liegt eine Überschuldung vor, die umso besser abgebaut werden kann, je frühzeitiger sich die Betroffenen professionellen Rat einholen.
Vielen mag dieser erste Schritt sehr schwer fallen, weil sie das Gefühl haben, gescheitert zu sein. Machen Sie sich frei von diesem Gedanken. Den Kopf in den Sand zu stecken und nichts zu unternehmen, ist menschlich und verständlich, verschlimmert jedoch nur die Situation der Betroffenen. Die Schuldenberatung ist der erste Schritt in Richtung einer schuldenfreien Zukunft, in welcher Sie Ihr Leben wieder frei und ohne einen besorgten Blick auf den Geldbeutel führen können. Wagen Sie diesen Schritt und konzentrieren Sie sich auf Ihre schuldenfreie Zukunft.
Die Schuldnerberatung hilft den Betroffenen, Auswege aus ihrer Notlage zu finden und bietet Unterstützung in rechtlicher, finanzieller, aber auch psycho-sozialer Hinsicht an.
Für eine professionelle und seriöse Schuldnerberatung bieten sich verschiedene Möglichkeiten:
- staatliche Schuldnerberatung und staatlich geförderte Hilfe, z.B. die Schuldner- und Insolvenzberatung der Länder und Kommunen
- Schuldenberater der gemeinnützigen Träger und Wohlfahrtsverbände wie z.B. der Caritas
- Schuldnerberatung durch einen Anwalt
- Örtliche Arbeitsagentur bei (drohender) Lohnpfändung
- Sonstige kostenpflichtige Schuldnerberatungsstellen
Situationen, in denen eine Schuldnerberatung ratsam ist
Die Kosten der Schuldnerberatung
Ob ein Schuldnerberater Kosten in Rechnung stellt, hängt davon ab, an welchen Anbieter sich die verschuldete Person wendet.
Die kostenlose Beratung
Gewöhnlich ist die staatlich geförderte Schuldnerberatung ebenso kostenlos wie die Beratung durch gemeinnützige Träger.
Kosten bei Schuldnerberatung durch einen Anwalt
Auch Rechtsanwälte bieten Schuldnerberatung an. Meist haben sie sich auf die hierfür relevanten Rechtsgebiete spezialisiert. Weil die kostenlosen Schuldnerberatungsstellen sehr stark nachgefragt werden, bietet die Beratung durch einen Anwalt eine gute Alternative.
Die Schuldnerberatung durch Rechtsanwälte ist jedoch nicht kostenfrei. Manche Anwaltskanzleien bieten eine kostenlose Erstberatung zum Thema Schulden an. In diesem Gespräch können Sie die ersten wichtigen Fragen stellen, die Ihnen zum Thema Schulden einfallen. Auch die Rahmenbedingungen der anwaltlichen Beratung und Vertretung werden hier erläutert.
Viele Schuldner scheuen sich, in ihrer Situation neue finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Das ist auch durchaus richtig. Doch die Verfahren zum Schuldenabbau gibt es nicht zum Nulltarif.
Allgemeine Tipps zu den Kosten der Schuldnerberatung
Achten Sie immer darauf, dass die Kosten der Schuldnerberatung und des Verfahrens für Sie transparent sind. Lassen Sie sich vom Rechtsanwalt das Honorar und die Zahlungsweise genau aufschlüsseln, sodass spätere Überraschungen ausgeschlossen sind. Seriöse Beratungsstellen informieren Sie vor einem Vertragsabschluss genau darüber, wie sich das Honorar zusammensetzt und wann die Zahlungen fällig sind.
Wenn Sie beim Anwalt einen Beratungsschein für den Zweck „Einigungsversuch gemäß § 305 InsO“ vom Amtsgericht Ihres Wohnortes vorlegen, dann sind Sie von den Kosten der anwaltlichen Schuldnerberatung und des gesamten Entschuldungsverfahrens bis auf eine Gebühr von 15 Euro befreit.
Informieren Sie sich im Vorfeld genau über den Anbieter: Falls Sie eine Schuldnerberatung bei einem Dienstleister in Anspruch nehmen, der über keine Rechtsberatungsbefugnis verfügt, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen weitere Kosten für eine Anwalt entstehen.
Kosten der Privatinsolvenz
Auch eine Privatinsolvenz ist weder kostenlos noch werden die Kosten von öffentlichen Stellen übernommen. Vielmehr können hier beträchtliche Kosten entstehen. Hierzu gehören z. B. die Gerichtskosten und die Kosten für den Insolvenzverwalter.
Weitere Ratgeber zur Schuldnerberatung
Der Ablauf der Schuldnerberatung
So wie sich Schulden nicht über Nacht ansammeln, lassen sie sich auch nicht von heute auf morgen wieder abbauen. Betroffene sollten sich deswegen auf eine langfristige Beratung einstellen, wenn sie sich entschlossen haben, ihren Schuldenberg abzubauen.
Wartezeiten
Die gemeinnützige Beratung, aber auch die soziale Schuldnerberatung durch Länder und Kommunen werden so stark nachgefragt, dass sich Betroffene auf lange, oft mehrwöchige Wartezeiten einrichten müssen, bis sie einen Termin zur Beratung bekommen.
Was vor dem ersten Beratungsgespräch zu beachten ist
Prüfen Sie Ihre Ansprüche auf staatliche Hilfen
- Arbeitslosengeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe
- Elterngeld
- Wohngeld
- Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss für den Kindesunterhalt
Verhindern Sie die Kündigung Ihrer Wohnung
Miete und Energiekosten sollten Sie immer zuerst bezahlen, weil Sie anderenfalls die fristlose Kündigung Ihrer Wohnung, eine Zwangsräumung oder die Sperre von Strom und Heizung riskieren.
Betroffene, die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten und denen wegen Mietschulden eine Kündigung oder Räumung droht, sollten umgehend bei ihrer örtlichen Grundsicherungsstelle die Übernahme der Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II beantragen. Diese wird gewöhnlich als Darlehen gewährt.
Informieren Sie umgehend Ihre Gläubiger von Ihrer derzeitigen Zahlungsunfähigkeit und weisen Sie darauf hin, dass Sie einen Termin zur Schuldnerberatung vereinbart haben.
Bitten Sie die Gläubiger um eine aktuelle Forderungsaufstellung. Dies gilt insbesondere, wenn Ihre Unterlagen schon veraltet sind.
Gehen Sie keine neuen Verpflichtungen ein. Auch Zahlungsvereinbarungen mit Inkassounternehmen und Schuldanerkenntnisse sollten Sie vor dem ersten Gespräch mit der Schuldnerberatung nicht unterschreiben. Nehmen Sie keinen neuen Kredit auf, auch nicht, wenn Kreditunternehmer oder Geldinstitute Sie dazu verleiten wollen.
Wie funktioniert die Schuldnerberatung?
Die Schuldnerberatung ist keine passive Angelegenheit. Vielmehr führt sie nur dann zum Erfolg, wenn Sie aktiv mitarbeiten. Zwischen den Betroffenen und den Beratern muss eine gute Vertrauensbasis bestehen, in der sich die Hilfesuchenden trauen, „alle Karten auf den Tisch zu legen“. Nur so lassen sich die Schulden aktiv und Schritt für Schritt abbauen.
Gewöhnlich wird bei der Schuldnerberatung in den folgenden Arbeitsschritten vorgegangen:
- Überblick über die Schulden verschaffen und Prüfung, inwieweit diese rechtlich einwandfrei sind
- Prüfung der Einnahmen: Liegen bei Ihnen irgendwo verborgene Schätze?
- Prüfung der Ausgaben: Wo und an welchen Stellen können Sie Geld einsparen?
- Erarbeitung eines Haushaltsplans
- Strategieentwicklung: Welchen Ausweg gibt es aus Ihrer Situation?
- Umsetzung der Strategie: Umsetzung des vereinbarten Plans und Vermeidung neuer Schulden
Gewöhnlich wird zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern angestrebt. Dieses Verfahren wird außergerichtliche Schuldenregulierung genannt und dient dem Schuldenabbau, ohne dass eine Privatinsolvenz eingeleitet wird.
Viele Beratungsstellen werden von Ihren Mandanten bevollmächtigt, auch die Verhandlungen mit den Gläubigern zu übernehmen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Schuldner diese Verhandlungen im eigenen Namen führen und dabei von ihrem Berater unterstützt werden.
- Persönliche, auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung
- Kein Ausschluss der Rechtsberatung bzw. der Rechtsdienstleistungen. Rechtsberatung bzw. die rechtliche Vertretung und Verhandlungen mit den Gläubigern sollte wesentliche Bestandteil des Vertrags sein.
- Beratung findet in den Geschäftsräumen der Beratungsstelle statt. Hausbesuche sind unüblich!
- Die entstehenden Kosten sind transparent und verständlich. Die Kosten sollten immer vor einem Vertragsabschluss geklärt werden.
- Bedenkzeit vor der Vertragsunterzeichnung. Nehmen Sie den Vertrag mit und lassen Sie ihn im Zweifel überprüfen, z. B. von der Verbraucherzentrale.
- Nachweis der Anerkennung als geeignete Stelle oder Person im Sinne vom § 305 Insolvenzordnung
- Im Internet überprüfbare Informationen über den Anbieter der Schuldnerberatung
- Keine Vermittlung weiterer Kreditverträge oder anderweitiger Verträge (Finger weg von sogenannten Finanzsanierungsverträgen oder anderen Verträgen, z. B. mit Versicherungen!)
- Keine Werbeversprechen. Wird Ihnen eine schnelle Soforthilfe versprochen, sollten Sie misstrauisch werden.